Eine Initiative
von Forstinningern für Forstinninger
Aus Netzwerk Forstinning wird Netzwerk Forstinning e.V.
Uns gibt es seit 2007
Das Netzwerk Forstinning wurde ursprünglich 2007 als Initiative ins Leben gerufen. Im Jahr 2024 wurde diese durch die Errichtung eines eingetragenen Vereins ersetzt, um
rechtlich auf zukunftsfähigen Füßen zu stehen
oder
mit dieser Rechtsform, auch in Zukunft für Forstinning(er) da sein zu können.
ÜBER UNS
WAS IST NETZWERK e.V.

Der gemeinnützige Verein Netzwerk Forstinning hilft schnell und unbürokratisch Menschen, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Forstinning haben und sich in einer finanziellen Notlage befinden.

Wenn kein Geld da ist für einen plötzlichen Notfall, Wichtiges für die persönliche Lebenssituation oder „nur“ Unvorhergesehenes können Sie sich gerne an den Verein bzw. seine Ansprechpartner wenden.

Wenn Sie Unterstützung brauchen oder Sie jemanden kennen, der Hilfe benötigt, fragen Sie das Netzwerk. Gemeinsam lassen sich oft leichter Lösungen finden.

Netzwerk Forstinning e.V. ist für alle da. Überkonfessionell und unpolitisch.

Beispiele aus vielen Jahren Unterstützungsarbeit:
Zuwendungen für Kinder, wie z.B. Schulmaterialien oder Fahrgeld, Landschulheimaufenthalte, Freizeitangebote oder Vereinsmitgliedschaften.
Aber auch Zuschüsse zum Haushaltsgeld, Autoreparaturen, Heizkosten, dringend benötigte Anschaffungen und vieles mehr…
Oft nur kleine Summen, die aber im richtigen Augenblick helfen können.

Vertraulichkeit und Diskretion sind selbstverständlich garantiert.
ANSPRECHPARTNER
Martina HaackTel. 08121 - 59 50
Birgith HammerTel. 08121 - 52 56
Rupert OstermairTel. 08121 - 93 09 17
Brigitte SchmidTel. 08121 - 437076
Arnold SchmidtTel. 08121 - 466 02
FORMALIEN
Finanzielle Leistungen an Hilfesuchende dürfen nur gewährt werden, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind.
In Anlehnung an § 53 der Abgabeordnung müssen wir die Berechtigung überprüfen. Dazu bitten wir Sie, eine Selbstauskunft (link zum Formblatt) auszufüllen und sich damit an einen der Ansprechpartner zu wenden. In einem persönlichen Gespräch lassen sich manche Dinge sicher leichter klären.
Oder
Die Überprüfung der Berechtigung erfolgt in Anlehnung an § 53 der Abgabeordnung. Um die Berechtigung prüfen zu können, bitten wir Sie eine Selbstauskunft (link zum Formblatt) auszufüllen und sich damit an einen der Ansprechpartner zu wenden. In einem persönlichen Gespräch lassen sich sicher manche Dinge sicher leichter klären.

Alle Leistungen des Netzwert Forstinning e.V. sind freiwillig, es besteht kein Rechtsanspruch.

Selbstauskunft Formblatt
SPENDEN
KONTOVERBINDUNG FÜR SPENDEN

Spenden auf das Konto des Netzwerk Forstinning e.V.
bei der VR-Bank Erding eG (Geschäftsstelle Anzing)
IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00


Die Spenden werden ausschließlich für den Satzungszweck verwendet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) aus. Dazu teilen Sie uns bitte Ihre Adresse mit. Bis zu einem Spendenbetrag von 300 EUR ist allerdings ein Sonderausgabenabzug bei Ihnen auch ohne Bestätigung möglich. Sie benötigen in diesem Fall lediglich einen Zahlungsnachweis zur Vorlage beim Finanzamt